Skip to main content

Wissenswertes

Fragen und Antworten rund um den Unfall

(Auszüge aus einer Infobroschüre des Bundesverbandes der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. - BVSK)

Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?
  • Schadenfeststellung nach einem Verkehrsunfall
  • Beweissicherung (bei strittigem Unfallhergang / Reparaturschäden)
  • Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
  • Fahrzeugbewertung (Wertgutachten)
  • Old-/Youngtimer-Gutachten
  • Unfallrekonstruktion
Wer kommt für die Kosten des Gutachtens auf?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zu dem Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?

Beträgt der am Fahrzeug entstandene Schaden - für den Laien ersichtlich - unter 750 €, kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen übernimmt die Versicherung die Gutachterkosten in der Regel nicht.

Reicht es nicht aus, wenn die Versicherung des Unfallgegners einen eigenen Sachverständigen mit der Schadenfeststellung beauftragt?

Der Geschädigte ist gut beraten, wenn er immer auf Einschaltung eines unabhängigen Sachverständigen besteht. Der Sachverständige der Versicherungsgesellschaft arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat. Der Geschädigte sollte daher einen Sachverständigen seines Vertrauens beauftragen, der sicherstellt, dass neben dem reinen Blechschaden auch Wertminderung und Nutzungsausfall richtig ermittelt werden.

Bei der Vielzahl freier Sachverständiger auf dem Markt - woran kann der Geschädigte überhaupt erkennen, ob er einen seriösen, qualifizierten Sachverständigen beauftragt?

Der Geschädigte sollte darauf achten, dass "sein" Sachverständiger Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie dem BVSK. Anhaltspunkt für die Qualifikation ist auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Handwerkskammer oder eine Zertifizierung einer anerkannten Akkreditierungsgesellschaft. Über den Zentralruf des BVSK in Berlin kann zudem ein qualifizierter Sachverständiger vor Ort erfragt werden. Hier oder bei BVSK Sachverständigen liegen im übrigen "Unfallpässe" mit wichtigen Hinweisen für das korrekte Verhalten nach dem Unfall vor, die Interessenten auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden.

Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen?

Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadenfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigenverfahrens nach § 14 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung). In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtsschutzversicherer, so z.B. der ADAC-Rechtsschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.

Ist es nicht günstiger, bei einem einfachen Schaden lediglich einen Kostenvoranschlag in meiner Reparaturwerkstatt einzuholen?

Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verlässt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelt. Häufig sind bei einem vermeintlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt. In jedem Fall fährt der Geschädigte mit Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.

Wie teuer sind Kfz-Sachverständigengutachten?

Die BVSK-Kfz-Sachverständigen rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt. So liegt der Preis für ein Schadengutachten bei einer Schadenhöhe von 2.300 € je nach Aufwand und regionalen Gegebenheiten zwischen 350 und 500 € einschließlich sämtlicher Nebenkosten (EDV-, Foto-, Fahrtkosten, Porto, Telefon). Der Preis für eine Gebrauchtwagenbewertung liegt zwischen 130 und 180 € - Wenig Geld im Vergleich zu der Sicherheit, die der Autobesitzer durch diese Gutachten erhält.

Der Berufsstand der freiberuflichen Kfz-Sachverständigen ist in den letzten Monaten durch Presse und Fernsehveröffentlichung sehr angegriffen worden. Wie verteidigen sich die seriösen Sachverständigen?

In sehr pauschaler Weise sind alle Kfz-Sachverständigen angegriffen worden. Sicher ist unbestreitbar, dass es auch bei den Kfz-Sachverständigen wie in jedem anderen Beruf "schwarze Schafe" gibt. Diese Tatsache wird bei den Sachverständigen dadurch begünstigt, dass es kein gesetzliches Berufsbild gibt. Ohne Sachverständige allerdings würde eine korrekte Schadenregulierung kaum möglich sein. Geschädigte, Werkstätten, aber auch die Versicherungen wären einer erheblichen Betrugsgefahr ausgesetzt. Der BVSK als Berufsverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. geht mit erheblichem Aufwand gegen unqualifizierte Sachverständige und Sachverständigenorganisationen vor. Jeder Geschädigte hat die Möglichkeit, durch Auswahl eines seriösen Sachverständigen dem unseriösen "sogenannten Sachverständigen" keine Chance zu lassen.

Was empfiehlt der Kfz-Sachverständige, der täglich mit Unfällen zu tun hat. Wie soll man sich nach einem Unfall verhalten?

Das Wichtigste nach einem Unfall ist: Ruhe zu bewahren! Halten Sie einen handlichen Unfallpass im Wagen vor, in dem Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen.

Unsere Partner

Kfz-Sachverständigenbüros

Wir sind gern persönlich für Sie da: Besuchen Sie unsere Kfz-Sachverständigenbüros in: